Beim Kauf von Raketen sollte unbedingt auf Prüfzeichen geachtet werden. Foto: Archiv (dpa)

Silvester und Feuerwerk gehören fest zusammen. Doch auch hier gibt es Regeln, die zu beachten sind.

Bottwartal - Lärm und Feuer gegen Dämonen, die zum Jahreswechsel durch die Lüfte zogen. Auch wenn die Vorstellung der Germanen heute nicht mehr Bestand hat, gehört ein Feuerwerk fest zu Silvester mit dazu. Doch leider hat dieses zu oft auch Verletzungen und Sachschäden zur Folge, weshalb das Zünden von Raketen und Co. mit Regelungen versehen ist, welche auch die Kommunen im Bottwartal aktuell in den Mitteilungsblättern kommunizieren: „Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet ist.“ Verboten ist dies zudem bei Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.

2009 wurde diese Liste unter anderem um Fachwerkhäuser erweitert, was dazu führt, dass es in einigen Gemeinden eine „Sperrzone“ gibt, in der Feuerwerk in der Silvesternacht gänzlich verboten ist. Die Stadtverwaltung von Marbach betont, dass „unter das Verbot die gesamte Altstadt wie auch der alte Ortskern in Rielingshausen fallen“. Betroffen ist auch Pleidelsheim in den Bereichen Pfarrstraße, Römerstraße, Kirchplatz, Kirchstraße, Deutscher Hof, Schillerplatz, Hafengasse, Altes Rathaus mit Hauptstraße und Torgasse sowie der Lydia-Tochtermann-Weg. Auch das Areal an der Wiegehalle gehört mit dazu. Weiter bittet die Gemeindeverwaltung dringend darum, keine Raketen in Richtung Wiesental abzuschießen: „Hier leben viele Wildtiere, die in der Silvesternacht ohnehin schon aufgeschreckt werden.“ In Oberstenfeld ist ebenfalls die Ortsmitte eine raketenfreie Zone, ebenso wie die historische Altstadt von Großbottwar.

„Mit diesen Regelungen haben sich die meisten mittlerweile arrangiert“, weiß der Pressesprecher Peter Widenhorn vom Polizeipräsidium Ludwigsburg: „Es gibt eigentlich nur wenige Verstöße.“ Sollte es zu einem solchen kommen, drohen ernste Konsequenzen. Wenn ein Brand ausgelöst wird, greift der Straftatbestand einer Brandstiftung, „unter Umständen sogar mit Vorsatz“, erklärt Widenhorn. In jedem Fall wird aber ein Bußgeld fällig, das abhängig vom konkreten Einzelfall variiert.

Aber nicht nur Sachschäden gilt es zu verhindern, weshalb Feuerwerk nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen oder Alkoholisierten gehört. „Beim Kauf sollte außerdem auf das Prüfzeichen CE sowie auf eine Prüfnummer der BAM geachtet werden“, so Kommandant Sascha Hänig von der Feuerwehr in Affalterbach. Knaller der Marke Eigenbau oder das Bündeln von Raketen sind zu meiden. Der Start sollte nur in die Senkrechte erfolgen, etwa aus einer Flasche heraus. „Und für den Notfall sollte außerdem Löschmittel, wie etwa ein Eimer Wasser, bereitstehen.“