Ein an sich lieblicher Anblick... Foto: Archiv (Frank Wittmer)

Weinbauer regt sich über nicht gepflegte Brachen auf und fordert Behörden zum Handeln auf.

Benningen - Ü

berreife und faulende Früchte gelten als Brutstätte für die Kirschessigfliege. In Brombeeren findet der Schädling die geeigneten Stellen, seine Eier abzusetzen. Deshalb sind verwilderte Grundstücke den Wengerten ein Dorn im Auge. So auch in Benningen, wo einige Weinbauern schon seit Jahren die Behörden zum Handeln auffordern. „Denen, die den Weinbau mit ganzem Herzen betreiben und nicht unbedingt nach Fördergeldern schreien, wird das Leben sehr schwer gemacht“, meint Ralf Streib aus Murr, der in Benningen einen Weinberg mit acht Ar bewirtschaftet.

Streibs Meinung nach sind die von Brombeergestrüpp überwucherten Grundstücke schuld an der Ausbreitung der Kirschessigfliege. Damit steht der Wengerter nicht alleine da, auch Fachleute teilen die Ansicht, dass verwilderte Grundstücke die Ausbreitung des Schädlings fördern.

Das Handeln ist für die Behörden nicht leicht: „Wir haben die infrage kommenden Grundstücksbesitzer angeschrieben und aufgefordert, ihre Parzellen entsprechend den fachlichen Vorgaben zu pflegen. Mehr können wir aber nicht tun“, bedauert der Benninger Bürgermeister Klaus Warthon. „Das sind schließlich private Grundstücke, da können wir nicht einfach die Büsche schneiden.“ Ähnlich verhalte es sich mit Hecken, die Wege zuwuchern. Hier könne man immerhin als „Ersatzvornahme“ die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde ins Spiel bringen und den Bauhof die Hecke schneiden lassen. Ob die Besitzer die anfallende Rechnung bezahlen, steht aber meist auf einem anderen Blatt.

In Benningen ist man sogar noch einen Schritt weiter gegangen und hat den Stücklesbesitzern den Erwerb der aufgelassenen Weinberge angeboten. „Aber auch hier gab es leider keine Reaktion“, kommentiert Klaus Warthon den Schriftverkehr, der sich schon über zwei Jahre hinzieht.

Für Ralf Streib und die anderen Weinbergbesitzer geht es vordringlich um den Erhalt des Kulturgutes „Steillagen“ Neckarhälde in Benningen. Für Touristen – immerhin führt hier der Landesradweg entlang – sei der Anblick des Gestrüpps „sehr unschön“. Wenn aber immer wieder Ungeziefer von verwilderten Flächen in die genutzten Rebzeilen eindringe, bestehe die Gefahr, dass für die Weinbauer die Bewirtschaftung im Nebenerwerb sich nicht mehr lohne. „Der Nachbar hat schon aufgegeben“, so Streib. „Und wenn sich dieses Jahr nichts tut, überlege ich mir das auch.“

Laut Paragraf 26 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Baden-Württemberg sind „Besitzer von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken verpflichtet, ihre Grundstücke zu bewirtschaften oder dadurch zu pflegen, dass sie für eine ordnungsgemäße Beweidung sorgen oder mindestens einmal im Jahr mähen. Die Bewirtschaftung und Pflege müssen gewährleisten, dass die Nutzung benachbarter Grundstücke nicht, insbesondere nicht durch schädlichen Samenflug, unzumutbar erschwert wird.“

Die Umsetzung ist aber schwierig, bestätigt das Landratsamt Ludwigsburg. „Die Zwangsrodung ist wirklich das allerletzte Mittel“, sagt Martin Walter vom Geschäftsbereich Landwirtschaftliche Produktion im Landwirtschaftsamt. Diese könne man in Abstimmung mit der Gemeinde anordnen, was im Landkreis in den vergangenen Jahren aber nicht der Fall war. Im Heilbronner Raum habe man verwilderte Weinberge roden lassen. „Wenn man schon reingeht, ist es am besten, man macht gleich einen kompletten Kahlschlag“, so Walter. „Das Problem ist halt nur: Man bleibt in der Regel auf der Rechnung sitzen.“