Dieses Grundstück will das Immobilienunternehmen bebauen. Foto: Frank Wittmer

Die Gemeinde will im Gebiet rund um die Straße „Im Steigle“ einen Bebauungsplan aufstellen und hat deshalb eine Veränderungssperre verhängt. Das findet ein Immobilienunternehmen nicht rechtens.

Benningen - Bürgermeister Klaus Warthon hatte es befürchtet, dass der Antrag zum Bau zweier Mehrfamilienhäuser in der Straße „Im Steigle“ sogar vor Gericht landen könnte. Man sei davor gewarnt worden, sagte Warthon in der Sitzung des Gemeinderates im Mai, bei der das Baugesuch zum ersten Mal diskutiert wurde, wenn man mittels eines nachträglich aufgestellten Bebauungsplanes versuche, die Planungsgrundlagen zu verändern. Nun wird der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sich im Rahmen eines Normenkontrollantrags mit der Angelegenheit beschäftigen. Die FBS Immobilien-Manufaktur aus Ludwigsburg hat sich über ein Rechtsanwaltbüro Anfang der Woche an das Gericht gewandt. Man habe für die Grundstücke im Frühjahr einen Kaufvertrag abgeschlossen, so FBS-Geschäftsführer Jörg Reuschenbach, „natürlich im guten Glauben, dass wir dort bauen können“. Einen Bebauungsplan gibt es nicht, weil die Gemeinde ein solches Regelwerk aber noch aufstellen will, hat der Gemeinderat im Juli eine Veränderungssperre für das Gebiet erlassen.

Dagegen wendet sich nun das Immobilienunternehmen. Die Veränderungssperre sei eine reine „Negativplanung“. Es gehe lediglich darum, das schon eingereichte und mittlerweile als rechtmäßig beschiedene Baugesuch zu verhindern. Den Bebauungsplan für das gesamte Gebiet von der Beihinger Straße über Im Aurain bis zur Straße Im Steigle will man bis Anfang nächsten Jahres vorlegen. Die Satzung über die Veränderungssperre verhindere die Ausführung des genehmigten Baugesuchs, so die Auffassung der FBS-Anwälte.

Das Landratsamt hat nach der Ablehnung durch den Benninger Gemeinderat als übergeordnete Behörde festgestellt, dass sich „Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung“ einfüge. Der Bauherr habe somit „einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung“, deren Vollzug durch die Veränderungssperre jetzt aber verhindert werde, so die Ansicht des Bauunternehmers.

Wie beim Erdmannhäuser Lindenhof geht es um die Frage, was „die nähere Umgebungsbebauung“ ist. Im Benninger Steigle gibt es keine größeren Gebäude, allerdings ein vergleichbares Mehrfamilienhaus mit 12,70 Metern Höhe weiter unten bei der Feuerwehr. Der Gemeinderat hatte mit Blick auf die unmittelbare Umgebungsbebauung den 22 Meter breiten Gesamtkomplex im Juni abgelehnt. Das Landratsamt fasst – wie in Erdmannhausen auch – die Umgebungsbebauung weiter und bezieht Gebäude in größerem Abstand in die Betrachtung ein.

Jetzt ruht das Verfahren bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Das Ludwigsburger Landratsamt wird weiter nichts unternehmen, da der Bauantrag schon positiv beschieden wurde. Über die Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre wird vor Gericht entschieden – was wohl mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Die Frage einer möglichen Schadensersatzpflicht der Gemeinde an den Eigentümer wird erst nach Ende des Verfahrens geklärt, so Reuschenbach auf Nachfrage. Geprüft wird auch, ob an der Beschlussfassung ein befangener Gemeinderat mitgewirkt habe. „Das Nachbargrundstück ist im Besitz der Familie Entenmann“, wird Reuschenbach hier konkreter. Bürgermeister Klaus Warthon stellt zum Vorwurf der Befangenheit fest: „Als Bürgermeister muss ich dies bei jedem Tagesordnungspunkt klären.“ Weil dieser Vorwurf Gegenstand des Gerichtsverfahrens sein wird, will sich Warthon hierzu – wie auch zu den anderen Punkten – nicht äußern.