Frank Wittmer hat sich zu Strafgebühren im Kindergartenwesen Gedanken gemacht. Foto: Archiv (Raubold)

Wer nicht rechtzeitig am Kindergarten sein kann, muss sich eine andere Lösung überlegen.

Benningen - Ob notorisch zu spät kommende Eltern mit einer Gebühr von 50 Euro zu „erziehen“ sind, bleibt fraglich. Die Erfahrung zeigt in den Gemeinden, die ein solches „Bußgeld“ schon eingeführt haben, dass man die Strafzahlung selten bis gar nicht verlangt. Es ist also tatsächlich eher eine Abschreckung. Man kann den Eltern signalisieren, dass unnötige Trödelei Geld kostet.

Es ist eigentlich unglaublich, dass Eltern ihren Nachwuchs warten lassen. Für ein dreijähriges Kind sind fünf Minuten eine Katastrophe, vor allem, weil es nicht versteht, warum die Eltern nicht kommen. Mit der Aussage: „Der Papa steht im Stau“ oder „die S-Bahn der Mama hat Verspätung“ können Kleinkinder nun mal wenig anfangen.

Oft ist es so, dass die Erzieherinnen nicht mal wissen, was die Eltern aufgehalten hat. Was sollen sie dem Kind dann sagen? In Zeiten von Smartphone und Co. sollte es doch kein Problem sein, im Kindergarten anzurufen. Welche Erzieherin würde das nicht verstehen, wenn man mal zu spät kommt – und rechtzeitig Bescheid sagt. Dann ist es ein Leichtes, das Kind gar nicht zu den Abholkindern zu gesellen und mit einem Spiel abzulenken. Für die Erzieherinnen ist das in jedem Fall ein Mehraufwand, aber immer noch besser, als vor der Kita zu stehen und ein aufgelöstes Kind zu beruhigen, das nicht weiß, was mit Mama oder Papa los ist.

Das ist es, was Augenmaß von „Strafe“ unterscheidet: die Kommunikation. Wenn man sich regelmäßig Zeit für kleine Gespräche mit den Erzieherinnen nimmt, kann man schon morgens regeln, dass es vielleicht knapp werden könnte. Oder man kümmert sich vorsorglich schon mal darum, dass jemand anders das Kind mitnehmen könnte. Hilfreich ist es immer, wenn auch die Kleinen Bescheid wissen. Sonst ist es eine Strafe für das Kind.