Der Abfallentsorger Kurz möchte gerne ausbauen. Foto: Werner Kuhnle

Der Abfallentsorger Kurz und die Gemeinde Benningen streiten am Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim.

Benningen - Darf der Abfallentsorger Kurz das Gelände zwischen dem bislang genutzten Bereich und der Firma Aspen im Unteren Wörth/Allmanden zu mehr nutzen, als nur um dort seine Lastwagen abzustellen? Um diese Frage ist es am Dienstagnachmittag vor dem Dritten Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim gegangen. Die Gemeinde Benningen hatte schon vor wenigen Jahren in ihrer dritten Änderung der Bebauungsordnung beschlossen, dass in dem Geländebereich, der der Kurz Immobilien bereits gehört, keine Behandlung und Lagerung von Abfall stattfinden darf. Weil diese Änderung aber in einigen Punkten unklar war, befanden die Richter damals, dass sie unwirksam sei. Daraufhin legte die Gemeinde wiederum eine Neufassung vor, um die es nun in der erneuten Verhandlung ging.Die Gemeinde Benningen möchte nicht, dass auf dem Gelände ausschließlich Abfallentsorgung stattfindet. Sie begründet das mit einem „Trading Down“, einer Abwertung, des Gebiets und einem Imageschaden für die Gemeinde. Zudem möchte sie die Bewohner des nahen Hochhauses schützen, die allerdings an der Halle des Entsorgers näher dran sind als an dem nun strittigen Gelände. „Wenn die Bewohner des Hochhauses mir sagen, das Wohnen dort sei fast nicht mehr möglich, dann muss ich das ernst nehmen“, bezog Bürgermeister Klaus Warthon Stellung. Laut dem Bebauungsplan handelt es sich bei dem Areal um ein Mischgebiet mit Gewerbe- und Wohnbebauung.Der Anwalt der Firma Kurz dagegen argumentierte, die Wohnungen im Hochhaus seien bereits mit den vorhandenen Regelungen vor einer unzumutbaren Belästigung durch die Abfallentsorgung geschützt: „Es besteht kein Grund, darüber hinaus einen noch umfangreicheren Schutz festzulegen.“ Zudem erklärte er, die Gemeinde Benningen habe die Interessen von Bewohnern und der Firma Kurz nicht richtig gegeneinander abgewogen. „Die Firma Kurz ist auf den vorliegenden Standort angewiesen, das hätte die Gemeinde bei ihrer Abwägung berücksichtigen müssen“, betonte der Anwalt. Deshalb sei auch der Bebauungsplan in der nun vorliegenden Form rechtswidrig. Darüber hinaus warf er der Gemeinde vor, überhaupt keine sorgfältige Bestandsaufnahme der tatsächlichen Belastungen durchgeführt zu haben, sondern bislang nur von Vermutungen auszugehen. Der Rechtsvertreter Benningens wies dagegen darauf hin, dass ein solches Gutachten auch nicht nötig sei, denn eine Überschreitung der zulässigen Emissionsgrenzwerte könne man dort in keinem Fall zulassen.Wohnen und Abfallentsorgung auf einem Gelände sei „alles andere als glücklich“, wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Rieger selbst feststellte: „Aber es hat sich halt so entwickelt, und wenn nun die Gemeinde versucht, das in vernünftige Bahnen zu lenken, ist das nicht zu beanstanden.“

Peter Kurz, einer der Geschäftsführer des Unternehmens, betonte, seine Firma brauche Flexibilität und die Möglichkeit zu expandieren um zukunftsfähig zu bleiben: „Alle reden von Recycling, aber keiner denkt daran, dass man dafür dann auch Flächen zur Lagerung braucht.“ Ein Unternehmen wie seines habe „halt ein schlechtes Image“ führte er weiter aus: „Solange die Mülltonne in der Garage steht, ist das kein Problem, aber sobald der Müll dann verladen wird, ist er auf einmal gefährlich oder sonst was.“ Sein Unternehmen habe insgesamt acht Umschlagbetriebe, aber die Probleme, die es am Standort in Benningen gebe, seien einmalig.

In der Verhandlung war in Sachen Urteil noch keine eindeutige Tendenz erkennbar; der Senat verkündet seine Entscheidung in dem Rechtsstreit am Dienstag, 31. Juli.