Der Abfallverwerter Kurz möchte auf seinem am Neckar gelegenen Gelände die Möglichkeit haben, je nach Bedarf erweitern zu können. Foto: Werner Kuhnle

In den Verhandlungen des Abfallverwerters gegen die Gemeinde gibt es noch kein Urteil.

Benningen - Die Verhandlung des Abfallverwerters Kurz gegen die Gemeinde Benningen ist wiedereröffnet. Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf unsere Anfrage mitteilte, sähen die Richter noch Klärungsbedarf, bevor sie zu einem abschließenden Urteil gelangen können. Die letzte Verhandlung hatte am Dienstag voriger Woche stattgefunden, ohne dass eine eindeutige Tendenz der Richter erkennbar gewesen wäre.

Der Abfallverwerter Kurz möchte auf seinem am Neckar gelegenen Gelände die Möglichkeit haben, je nach Bedarf erweitern zu können. Da sich auf dem Areal aber auch ein Hochhaus mit Wohnungen befindet, möchte die Gemeinde Benningen genau das verhindern (wir berichteten). Aus diesem Grund hat sie die bestehende Bebauungsordnung für den fraglichen Bereich „Unteres Wörth/Allmanden“ mehrfach geändert. Mit ihrer dritten Änderung vom 25. Januar 2016 war sie vor drei Jahren vor dem Gericht gegen den Abfallentsorger unterlegen. Aus diesem Grund hatte man die Bebauungsordnung nochmals überarbeitet. Auch gegen diese Änderung ist die Firma Kurz vorgegangen. Der Betrieb werde kaum eine Möglichkeit haben, sich anderswo anzusiedeln, hatte der Anwalt des Unternehmens vor Gericht argumentiert. Die Belange des Gewerbebetriebs seien von der Gemeinde zu gering und die der Bewohner zu hoch gewichtet worden. Die Wohnungen hätten einen für ein Mischgebiet mit Gewerbe und Wohnraum typischen Schutz; es bestehe kein Grund, darüber hinaus weitere Schutzregeln aufzustellen. Das sahen Bürgermeister Klaus Warthon und der die Gemeinde vertretende Anwalt naturgemäß anders. Warthon hatte argumentiert, die Bewohner des Hochhauses erklärten ihm gegenüber immer wieder, dass ein Wohnen dort fast nicht mehr möglich sei, da müsse er als Bürgermeister reagieren. Der Anwalt der Gemeinde verwies darüber hinaus auf die gesetzlichen Regelungen zum Emissionsschutz, die zwangsläufig eingehalten werden müssten.

Derzeit stehen auf dem strittigen Gelände, das der Kurz Immobilien gehört und das sich im Westen des Areals befindet, lediglich Lastwagen. Eine Behandlung und Lagerung von Abfall sollen dort nach dem Willen der Gemeinde nicht stattfinden dürfen, um eine Abwertung des Geländes und einen Imageschaden für Benningen zu verhindern. Peter Kurz, einer der Geschäftsführer des Unternehmens, argumentierte jedoch, dass er die Flexibilität brauche, dort gegebenenfalls erweitern zu dürfen. „Wir müssen unsere Entscheidungen nach rationellen Gesichtspunkten treffen und immer wieder neu auf die Gesetzeslage reagieren können“, hatte er betont. Als Beispiel nannte er China, das den Import für Kunststoffe zumache, da müsse sein Unternehmen handeln. Vermutlich wegen des hochkomplexen Themas beschlossen die Richter, eine weitere Verhandlung zur Klärung der noch offenen Sachverhalte anzuberaumen. Ein Termin dafür steht noch nicht fest, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs sagte.

Er sei ziemlich überrascht, sagte Peter Kurz im Gespräch mit unserer Zeitung:. „Wir sind davon ausgegangen, dass es ein Urteil gibt, auch wenn wir nicht einschätzen konnten, wie dieses aussehen würde.“ Nun müsse man die schriftliche Stellungnahme des Gerichts abwarten. Bürgermeister Klaus Warthon war gestern Nachmittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.