Wenn die Kinder häufiger zu lange auf die Eltern warten müssen, hat das in einigen Kommunen Konsequenzen – nun auch in Benningen. Foto: dpa

Eltern werden zur Kasse gebeten, wenn sie ihre Kids nicht rechtzeitig vom Kindergarten abholen.

Benningen - Die hessische Gemeinde Taunusstein hatte 2017 für viel Gesprächsstoff gesorgt, weil sie als einer der ersten eine Gebühr für zu spätes Abholen eingeführt hatte. „Zehn Euro Bußgeld für jede angefangene Viertelstunde“, hieß damals eine der Schlagzeilen. Der Grund dafür: immer wieder holten Eltern ihre Kinder nicht rechtzeitig vom Kindergarten ab. Die „Strafgebühr“ wurde allerdings erst nach dreimaliger Verspätung fällig. Auch in Benningen gebe es leider Eltern, die ihre Kinder ohne erkennbaren Grund immer wieder verspätet vom Kindergarten abholen, sagte Verena Wilhelm kürzlich im Gemeinderat, der nun auch eine Einführung des Maßregelungstarifs beschloss. „Wenn das mal fünf oder zehn Minuten sind und man sagt Bescheid, dann ist das kein Problem“, erklärte die Ordnungsamtsleiterin zu dem Phänomen, das in den Kindertagesstätten Beethoven, Seelach und Steinlanden immer wieder auftritt.

Dabei gehe es keinesfalls um eine „Strafgebühr“, stellt Wilhelm auf Nachfrage unserer Zeitung klar. „Wir setzen auf die abschreckende Wirkung und hoffen, dass die Eltern ihre Kinder pünktlich zum Ende der vereinbarten Betreuungszeit abholen.“ Bei immer wieder vorkommenden deutlichen Verspätungen soll aber „spürbar werden, dass es etwas kostet, wenn man die Betreuungszeit überdehnt“, so Wilhelm.

In der Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten Beethoven, Seelach und Steinlanden wird eine Gebühr von 50 Euro für jede angefangene halbe Stunde festgesetzt, wenn ein Kind zum dritten Mal innerhalb eines Kindergartenjahres „in erheblichem Maße zu spät“ abgeholt wird. Auf ein exaktes Zeitmaß habe man bewusst verzichtet. Man setze auf das „Fingerspitzengefühl der Erzieherinnen“, so Wilhelm, ab wann eine erhöhte Gebühr sinnvoll und notwendig sei. Schließlich gehe es auch um den erhöhten Betreuungsaufwand. Die Kindertagesstätte ist zwar im Ganztagsbetrieb noch geöffnet, dennoch gehen die zusätzliche Minuten zum Beispiel von der den Erzieherinnen zustehenden Vorbereitungszeit ab, wenn weitere Kinder über das vereinbarte Maß hinaus betreut werden müssen.

„Es geht leider nur übers Geld“, stellte Ingrid Schneider (SPD) bei der Diskussion der neuen Benutzungsordnung in Benningen fest. Petra Kutzschmar (SPD) erinnerte daran, dass man sein Kind auch von einer anderen Vertrauensperson abholen lassen könne, wenn man es nicht rechtzeitig schaffe. Ilse Käß (SPD) hätte gerne eine Verpflichtung, „zumindest Bescheid zu sagen“. Thomas Waldvogel (FW) appellierte trotz seiner Zustimmung ans Augenmaß, wenn mal wieder ein Lastwagen die Autobahn blockiere oder die S-Bahn ausfällt. „Augenmaß lassen wir schon walten, auch wenn es einen Schneeeinbruch gibt“, meinte Wilhelm dazu. Man könne aber die Betreuungszeiten auf Ganztag umstellen, wenn man wisse, dass es immer mal wieder knapp wird.

Auch andere Gemeinden im Umkreis haben die erhöhte Gebühr eingeführt. In Großbottwar und Oberstenfeld sind bei mehrfachem nicht rechtzeitigem Abholen ebenfalls 50 Euro möglich. Man setzt hier ebenfalls auf den abschreckenden Effekt.

Auch in Marbach gibt es das Problem, dass Eltern ihre Kinder erst nach Ende der vereinbarten Betreuungszeit abholen. „Das ist ein Ärgernis“, so der Erste Beigeordnete Gerhard Heim. Gebühren gibt es aber bislang keine, man versuche im Gespräch zu einer Lösung zu kommen.

In Pleidelsheim ist in der Benutzungsordnung festgelegt, dass die Kinder „pünktlich mit Ende der Öffnungszeit abgeholt werden müssen“. Probleme habe es noch nicht in dem Maße gegeben, dass man aktiv werden müsse, versichert die stellvertretende Kämmerin Raphaela Gonser.