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Ein 31-Jähriger soll einen Benninger auf der B27 bedrängt haben.

Benningen - Der Prozess um einen mutmaßlichen Drängler im Straßenverkehr ist mit einem Freispruch abgeschlossen worden. Die Nasenstruktur der Person auf dem Blitzerfoto, über welches ursprünglich der Tatvorwurf bezüglich des Bedrängens eines anderen Fahrers und Nötigung durch Treten und Schlagen gegen dessen Auto aufgebaut worden war, stimmte nicht mit der des Beschuldigten überein.Der 31-jährige Angeklagte aus dem Ludwigsburger Stadtteil Neckarweihingen hatte bereits zum zweiten Prozesstermin seine Vorgesetzte als Entlastungszeugin mitgebracht, welche beteuerte, bei dem Gesicht auf dem Blitzfoto handele es sich nicht um ihren Mitarbeiter. Deshalb hatte das Gericht zur dritten Sitzung nun einen anthropologischen Sachverständigen aus der Humanbiologie bestellt. Dieser begutachtete im Gerichtssaal den Beschuldigten und stellte fest,dass die Nasenstruktur auf dem Blitzbild nicht mit der des 31-Jährigen übereinstimmt. Wer aber zur Tatzeit am 1.September 2017 nun der Drängler und Schläger gegen den 26-jährigen Benninger gewesen sein soll, gab der Angeklagte vor Gericht nicht preis. Er jedenfalls sei es nicht gewesen, der den Studenten auf der B27 bis zu einer Ampel in Feuerbach bedrängt und dann dort gegen das Fahrzeug geschlagen hätte. Der Benninger hatte sein Auto daraufhin von innen verriegelt und die Flucht ergriffen. Das Kennzeichen des Angreifers konnte er sich merken.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ging ursprünglich davon aus, dass der Student aus Benningen gar nicht mehr anders konnte, als vor einem Drängler auf der B 27 von Ludwigsburg nach Kornwestheim zu schnell durch eine Tempo 80-Kontrolle zu rasen – mit 112 Stundenkilometern. Der Angeklagte hatte dagegen von Anfang an darauf beharrt, nicht der Fahrer gewesen zus sein, der am Steuer seines Wagens mit 108 Sachen direkt hinter dem Benninger geblitzt wurde. Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt und kam aus diesem nun vor Gericht durch Freispruch heraus. „Es steht im Raum, dass eine Person gefahren ist, die ihm sehr ähnlich sieht“, stellte die Staatsanwältin fest. Es könnte sich um dessen Bruder handeln. Der Angeklagte wollte weiter den Namen des Fahrers nicht nennen. Was er nach dem deutschen Gesetz auch nicht muss.