Betteln ist in der Regel erlaubt – solange es nicht aufdringlich oder aggressiv vonstatten geht. Foto: dpa

Autofahrer werden um Geld angegangen. Die Polizei warnt vor bandenmäßigen Organisationen.

Benningen - Das Auftreten von aggressiven Bettlern ist kein neues Phänomen. Eine neue Dimension hat diese Form der Nötigung aber kürzlich in Benningen erfahren: Am Kelterplatz wurden Passanten und sogar Autofahrer um Geld angebettelt. Auch in Pleidelsheim hat es erst unlängst Beschwerden über „osteuropäische Bettelgruppen“ gegeben. Die Gemeindeverwaltung betont: „Bei diesen Bettlern handelt es sich nicht um in der Gemeinde untergebrachte Flüchtlinge.“ Besagte Bettlerorganisation sei schon seit mehreren Jahren „flächendeckend in Deutschland aktiv“, ist im Nachrichtenblatt zu lesen.

Insgesamt sechs Fälle hat die Polizei im Juli in Benningen, Pleidelsheim und Freiberg gemeldet bekommen. „Das bedeutet aber nicht, dass es nicht noch mehr Fälle gewesen sein könnten“, betont Tatjana Wimmer, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Nur zweimal konnten die Beamten in Uniform noch jemanden vor Ort antreffen. „Die sind dann meist schnell weg, wenn sie merken, dass jemand die Polizei ruft.“ Ein Mann habe angegeben, er habe nach Gartenarbeit gefragt, bei einer Frau ließ sich nicht ermitteln, warum sie an einer Tür geklingelt hat. Das Vorgehen ist jedes Mal ähnlich, hat die Polizei festgestellt. Die Bettler werden in die Ortschaften gebracht und ziehen bettelnd von Tür zu Tür, um später wieder eingesammelt und zu einer Schlafstätte transportiert zu werden. Oder aber sie sprechen auf öffentlichen Plätzen – mit Notizbuch und imitierten Spendenlisten bewaffnet – Bürger an, um angeblich für gemeinnützige Organisationen, in Wahrheit aber für sich selber, zu sammeln. Mitunter werde mit einem Zettel eine falsche Notlage vorgetäuscht.

Verbal aggressive Reaktionen der Bettler seien nicht ungewöhnlich. Die Polizei bittet darum, sich sofort zu melden, wenn solche Bettler klingeln oder Passanten ansprechen. Auch das Kennzeichen eines Autos sei hilfreich, den Gruppen auf die Spur zu kommen.

Neben den „klassischen Bettelsituationen“ an belebten Stellen oder auf Parkplätzen klingeln Bettler vermehrt zu Hause oder gehen wie in Benningen sogar zu haltenden Autos und fordern zu Spenden auf. „Das fällt unter das aggressive Betteln, und kann als Sammlungsbetrug angezeigt werden“, so Polizeisprecher Peter Widenhorn. Das normale „unaufdringliche Betteln“ sei dagegen grundsätzlich nicht untersagt, sofern es die Gemeinden nicht verbieten. „Organisiertes Betteln ist dagegen ordnungswidrig und betrügerisches Betteln erfüllt einen Straftatbestand“, stellt Widenhorn klar. Die Polizei erteilt aufdringlichen und aggressiven Bettlern Platzverweise und kann das durch aggressives Betteln erlangte Geld sicherstellen.

Haus- und Straßensammlungen von Geld- oder Sachspenden sind nach den Sammlungsgesetzen der Länder erlaubnispflichtig, wenn beim Spender der Eindruck entstehen kann, die Sammlung diene einem gemeinnützigen Zweck. „Gerade das wollen betrügerische Sammler vorspiegeln, die mit gefälschten Sammellisten etwa für Hochwassergeschädigte, für Blinde oder für Sprach- und Hörbehinderte auf der Straße oder an den Haustüren unterwegs sind“, so Widenhorn weiter. „Dabei mimen sie mitunter sogar eine Behinderung oder geben durch Gesten und Handzettel vor, weder sprechen noch hören zu können.“ Die Polizei warnt auch, dass das Klingeln an den Haustüren „mitunter eine Vorbereitungshandlung für beabsichtigte Wohnungseinbrüche“ sein könne. Man müsse also auf der Hut sein, wenn auffällige Fremde im Wohngebiet auftauchen.