Das Freizeitgebiet Wanne (vorne) zwischen Beilstein und Söhlbach dient zahlreichen Bewohnern als Hauptwohnsitz. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Der Gemeinderat hat dem ersten Entwurf eines Bebauungsplans für das Gebiet Wanne zugestimmt.

Beilstein - So beschaulich das Wochenendhausgebiet Wanne nahe des Beilsteiner Weilers Söhlbach auch ist, so bewegt ist seine jüngere Geschichte. Der Grund: In dem 12,4 Hektar großen Gebiet nahmen die Bebauung und die Behausung in den vergangenen Jahrzehnten teils Ausmaße an, die weit über die eines Wochenendhausgebiets hinausgehen. Häuser wurden auf mehr als die ursprünglich zulässigen 35 Quadratmeter erweitert. Zudem haben 43 Personen ihren Hauptwohnsitz in dem Gebiet angemeldet. Und das, obwohl ein dauerhaftes Wohnen hier eigentlich nicht vorgesehen ist.

Doch die Rechtslage rund um die „Wanne“ ist schwierig: Eine Ortsbausatzung von 1961 erklärte das Verwaltungsgericht Stuttgart 2014 für ungültig. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim stufte sie dann als ungeplanten Innenbereich ein. Ein Zustand, den die Stadt schleunigst ändern will.

Mit dem ersten Entwurf eines Bebauungsplans für die „Wanne“ ist nun ein wichtiger Schritt getan, um das Gebiet – wie von Stadtverwaltung und Gemeinderat gleichermaßen gewünscht – wieder seiner Bestimmung als Gebiet für reine Wochenend- und Freizeitnutzung zurückzuführen. Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat am Dienstagabend dem Entwurf zu, der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit einen Monat lang aufgelegt wird.

In dem Entwurf sind die Rahmenbedingungen für die „Wanne“ klar geregelt. So darf die Grundfläche eines Hauses 45 Quadratmeter betragen. Eigentlich hatte der Entwurf vorgesehen, dass überdachte Terrassen hierbei enthalten sind. Dagegen legte der Rat aber ein Veto ein, da die Wohnfläche dann schnell zu klein sein kann. Neben den 45 Quadratmetern für den Baukörper sind nun überdachte Terrassen auf unter 20 Quadratmetern erlaubt.

Häuser, die das Maß von 45 Quadratmetern überschreiten – was 17 der insgesamt 77 Gebäude betrifft – werden baurechtlich geduldet. Das hat die Stadt Beilstein mit dem Landratsamt vereinbart. Durchatmen können auch die 43 Bewohner der „Wanne“, die hier derzeit ihren Hauptwohnsitz haben. Sie dürfen im Gebiet wohnen bleiben. „Wir haben da ja auch eine moralische Pflicht“, sagte Bürgermeister Patrick Holl. Die Duldungsvereinbarung können die Bewohner allerdings nicht beispielsweise vererben. So wird sichergestellt, dass die Nutzung langfristig der eines Wochenend- und Freizeitgebiets entsprechen wird.

In Sachen Firsthöhe einigten sich die Stadträte darauf, dass die maximal erlaubten 4,20 Meter auf die Bodenhöhe zu beziehen sei, nachdem beispielsweise Grabungen getätigt worden sind. Sonst hätte das Maß schnell überschritten werden können, befinden sich die Häuser doch in Hanglage.

Die Fraktionen lobten den Entwurf und dass es nun klare Regelungen gebe. Oliver Muth von der Freien Wählervereinigung sprach sich dafür aus, dass das Landratsamt regelmäßig vor Ort kontrollieren solle. Dem pflichtete Fraktionskollegin Ramona Weller bei: „Es ist wichtig, dass wir konsequent sind. Wenn wir ehrlich sind, wusste jeder der Bewohner, was er da tut.“ Barbara Tolnai von der CDU hob hervor, dass es sich um einen Kompromiss handele, bei dem auf alle Beteiligten zugegangen werde.