Musikgenuss hoch drei: Liederkranz, Sängerlust und Zillertal Harmonie. Foto: avanti

Dauerhaftes Wohnrecht für rund 30 Gebäude im Gebiet Wanne ärgert.

Beilstein - L

aut dem seit Ende August öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurf für das Wochenendhausgebiet Wanne soll für rund 30 Hausbesitzer, die ihren Erstwohnsitz dort angemeldet haben, und auch für fünf Nebenwohnsitze ein Bestandschutz gebildet werden. Dies entspreche der aktuellen Rechtsprechung, so Bauamtsleiter Tim Breitenöder, der auch gleich noch klarstellt: „Unser Ziel war und ist es, dort ein Wochenendhaus-Gebiet zu haben.“

Mit der Duldung der dauerhaften „Bewohnung“ – die im Übrigen gilt, solange das Haus besteht und nicht verändert wird – solle also nicht im Nachhinein legitimiert werden, dass einige „Wochenendhäuser“ zu groß gebaut wurden oder in anderer Hinsicht nicht den Vorschriften entsprechen. „In den letzten 20 Jahren wurden einige Nachlässigkeiten geduldet“, meint Erich Riek, der seit 1979 ein Wochenendhaus im Gebiet Wanne hat.

„Wir haben uns an die vorgeschriebenen 35 Quadratmeter gehalten“, so Riek, der manche „Prachtbauten“ in seiner Nachbarschaft hat entstehen sehen. Es gehe ihm und den bisher sechs anderen Unterzeichnern aber nicht darum, irgend jemand zu vertreiben. „Es soll keinen Rückbau geben und auch niemand ausziehen müssen“, betont Riek.

Der Initiator des Einwands gegen den Bebauungsplan „Wochenendhausgebiet Wanne“ möchte vielmehr „Gleiches Recht für alle“ erreichen. Am vergangenen Donnerstag hat Riek die Stellungnahme an die Stadtverwaltung und die Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat geschickt. Für die 42 „regulären“ Wochenendhäuser gelte, dass dort nur vorübergehendes Wohnen erlaubt sei, was allerdings nicht auf die Wochenenden beschränkt ist. Auch ein Kurzurlaub sei durchaus möglich, stellt Breitenöder auf Nachfrage unserer Zeitung klar, nur eben nicht das dauerhafte Wohnen.

Die Wochenendhausbesitzer werden durch den Bebauungsplan nicht schlechter gestellt als bisher, so die Auffassung der Verwaltung. Das „dauerhafte Wohnrecht als Bestandschutz anzuerkennen, das auch vererblich und veräußerbar ist“, ärgert aber diejenigen, die ihre Häuser nur eingeschränkt nutzen dürfen.

Erich Riek und seine Mitstreiter sind der Meinung, dass das dauerhafte Wohnrecht, das auch bei Vererbung oder Verkauf der Häuser weiter gilt, diese deutlich aufwerten. „Das bedeutet eine kräftige Wertsteigerung des Grundstücks und der Immobilie.“ Damit sei der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. In dem Schreiben an die Stadtverwaltung heißt es dazu: „Aus einem rechtlichen Standpunkt ist es nicht vertretbar, dass aus einer unrechtmäßigen Situation (dauerhaftes Wohnen in einem Wochenendhausgebiet) ein materieller Gewinn entsteht. Die anderen Wanne-Eigentümer, die sich an die Vorgaben des früheren Bebauungsplans aus dem Jahr 1961 gehalten haben, sind dadurch deutlich benachteiligt.“ Das Sonderrecht „dauerhaftes Wohnen“ für fast die Hälfte der Häuser, das dazu auch noch vererblich und veräußerbar sei, stehe „nicht im Einklang mit dem erklärten Ziel der Stadt Beilstein, die Struktur des Gebiets auf seinem ursprünglichen Charakter als Wochenendhausgebiet zurückzuführen.“

Der Einwand werde wie alle anderen während der Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs eingehenden Stellungnahmen berücksichtigt oder zurück gewiesen, stellt Breitenöder den weiteren Verfahrensweg des Bebauungsplans bis zum Satzungsbeschluss dar.