Die Grundschulempfehlung muss bald wieder vorgelegt werden. Foto: dpa

Das Regierungspräsidium betont: Wollen zu viele Kinder auf ein Gymnasium, darf nicht die Grundschulempfehlung entscheidend sein.

Eltern müssen die Grundschulempfehlung vom Schuljahr 2018/19 an einer weiterführenden Schule vorlegen – aber diese Empfehlung darf nicht der ausschlaggebende Grund dafür sein, dass ein Kind nicht aufgenommen wird. Das betont das Regierungspräsidium Stuttgart auf Nachfrage unserer Zeitung. Die Grundschulempfehlung diene der Beratung. Die freie Entscheidung der Eltern für eine Schulart bleibe davon unberührt.

Das Beilsteiner Herzog-Christoph-Gymnasium verzeichnet einen starken Andrang von Fünftklässlern und befürchtet, dass die räumlichen und personellen Kapazitäten gesprengt werden (siehe nebenstehender Bericht). Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart sieht die Schulen zuständig, wenn es darum geht, Aufnahmekapazitäten zu beurteilen. Eltern haben aber keinen Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule, stellt das RP klar. Das heißt, das RP als Schulaufsichtsbehörde könne überzählige Schüler einer anderen Schule desselben Schultyps zuweisen, um sie gleichmäßiger zu verteilen. Bei dieser sogenannten Schülerlenkungsmaßnahme würden besondere Kursangebote, aber auch Kriterien wie Geschwister, die bereits die Schule besuchen, oder die Zumutbarkeit des Schulwegs berücksichtigt.

Das Marbacher Friedrich-Schiller-Gymnasium hat in den vergangenen 15 Jahren keinen Schüler abgelehnt, berichtet der Schulleiter Christof Martin. Er gehe davon aus, dass dies auch in Zukunft nicht der Fall sein werde, auch wenn die Stadt die Schule auf eine Elfzügigkeit begrenzt habe. Das Ludwigsburger Mörike-Gymnasium habe die Zahl der Fünftklässler auf 150 limitiert. Dies habe offenbar viele Auswärtige veranlasst, ihr Kind nicht dort anzumelden.