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Ein Standort im Flächennutzungsplan wird gestrichen. Zudem werden die Abstandsregeln verschärft.

Beilstein - Fieberhaft suchten die Kommunen vor einigen Jahren nach Flächen, auf denen sich eventuell einmal Windräder drehen könnten. Auch im Raum Marbach hielten Fachleute nach geeigneten Standorten Ausschau. Doch fast alle irgendwann einmal ins Auge gefassten Areale fielen letztlich durchs Raster – bis auf drei, die sich allesamt auf Beilsteiner Gemarkung befinden. In den Gebieten Krapfenhau, Salzlecke und Brenntenschlägle/Geißbuckel wäre es grundsätzlich möglich, Anlagen zu errichten. Doch auch das wird nun erschwert. Mit der vor einiger Zeit ins Rollen gebrachten Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal ist nämlich eine Verschärfung der Abstandsregelungen verbunden.

Der Impuls dazu ging aber nicht von der Langhansstadt aus, sondern kam aus Untergruppenbach, das mit Beilstein, Ilsfeld und Abstatt besagten Verwaltungsverband bildet. In Untergruppenbach hatten sich zwei Bürgerinitiativen formiert, denen hauptsächlich eine angedachte Konzentrationsfläche im Gebiet Heilbronner Weg ein Dorn im Auge war, berichtet Marius Bergmann vom Ingenieurbüro IKF in Mosbach, das die Kommunen bei dem Thema mit seinem Know-how unterstützt. Bei ihrer Suche nach Gründen gegen dieses Terrain seien die Windkraftgegner auf ein Wochenendhausgebiet in der Gegend gestoßen. „Die Bürger haben auf die besondere Schutzwürdigkeit dieses Areals hingewiesen“, erklärt Marius Bergmann. „Das galt es zu überprüfen“, fügt er hinzu.

In der Folge sei ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden. Mit dem Ergebnis, dass Wochenendhäuser tatsächlich einen besonderen Schutz genießen müssen. „Wir haben uns dann mit dem Landratsamt in Heilbronn abgestimmt, das zu der gleichen Auffassung gelangt ist“, erläutert Marius Bergmann. Voraussetzung sei allerdings, dass für solche Gebiete ein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegt – was für das Areal beim Heilbronner Weg der Fall ist. Als Konsequenz daraus wurde der Standort aus dem Flächennutzungsplan gestrichen, weil die Windräder den Häusern zu nah an die Pelle gerückt wären. Verblieben sind damit in dem Werk nur noch die drei Flächen in Beilstein sowie der Bereich Sandberg in Untergruppenbach.

Allerdings veränderte sich auch für die verbliebenen Standorte etwas. „Der Spielraum hat sich gewissermaßen verkleinert“, sagt der Beilsteiner Bürgermeister Patrick Holl. Das liegt daran, dass ein neuer Faktor in dem gesamten Plangebiet berücksichtigt werden muss: ein Mindestabstand von 850 Metern von Windrädern zu Flächen mit einer reinen Wohnbebauung, zu denen auch die Wochenendhäuser gehören. „Und die gibt es auch in Beilstein“, gibt Patrick Holl zu bedenken. Wobei unter diese Regelung nun auch alle anderen Siedlungsbereiche fallen, in denen ausschließlich gewohnt wird. Zu Flächen, in denen der Sektor Wohnen zwar dominiert, aber nicht ausschließlich anzutreffen ist, muss der Abstand 700 Meter betragen.

An Mischgebiete dürfen Windräder ebenfalls nicht näher als 700 Meter rücken. Vorgeschrieben ist hier gesetzlich eine Distanz von nur 450 Metern. Doch die Kommunen hätten in dem Punkt eine gewisse Ermessensfreiheit, und für den Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal habe man sich auf 700 Meter verständigt, erklärt Marius Bergmann. Das gesamte Plangebiet sei letztlich nochmals nach den drei verschiedenen Kategorien durchforstet worden, um dann die entsprechenden Abstände festzulegen, fasst Bergmann zusammen.

Mögliche Investoren haben es nun folglich noch etwas schwerer, Flächen für ihre Windräder zu finden. Allerdings war das Interesse auch bislang schon mau in Beilstein, wie Patrick Holl berichtet. „Wir haben keine Anfragen vorliegen“, sagt er. Erst wenn jemand auf die Stadt zugehe, komme die Maschinerie richtig ins Rollen. Dann müssten unter anderem Umweltgutachten in Auftrag gegeben und die Erschließungssituation überprüft werden. Die Frage sei auch, wo der Strom der Windräder eingespeist werden könnte.