Die Polizei hat wegen einer Messerattacke ermittelt. Foto: dpa

Nach einem Vorfall im Juli ist eine gefährliche Körperverletzung nicht nachweisbar.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn verfolgt den Fall einer Messerattacke nicht mehr weiter. Die heftige Auseinandersetzung hatte sich am 23. Juli in Beilstein zugetragen. Gegen 14 Uhr soll nach damals ersten Polizeiangaben an der Hauptstraße nahe dem Schreibwarengeschäft Reiss ein 21-Jähriger mit einem Messer auf einen 26-Jährigen losgegangen sein. Da sich in den ersten Vernehmungen herausstellte, dass der Streit wechselseitig aufgelaufen ist, ermittelten die Beamten fortan gegen beide wegen gefährlicher Körperverletzung. Wie jetzt feststeht, wird der Fall aber keine Folgen haben. Denn die Ermittlungsverfahren gegen die zwei jungen Männer sind im November durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Der Grund: Eine gefährliche Körperverletzung ist nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, wie die Erste Staatsanwältin Bettina Jörg mitteilt. „Entscheidend war, dass es keine neutralen Zeugen gab, dass die beiden Beteiligten entgegengesetzte Angaben zum Tathergang gemacht haben und dass sich der Sachverhalt deshalb letztendlich nicht mehr aufklären ließ“, führt sie aus. So habe der 26-Jährige, der Schnitt- und Stichverletzungen erlitten hat, angegeben, sein Gegenüber habe ihn unvermittelt mit einem Messer angegriffen. Der 21-Jährige behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben.

Anfangs hatte auch der Vorwurf des versuchten Totschlags im Raum gestanden. Davon nahm die Staatsanwaltschaft aber bereits nach ersten Vernehmungen Abstand. Auch eine Untersuchungshaft war nicht angeordnet worden.