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Ein 31-Jähriger soll von einer 57-Jährigen rund 250 Gramm Marihuana gekauft und weiterverkauft haben.

Beilstein - Statt auf Wild ist ein Revierförster auf einer Schonung in seinem Wald auf eine gepflegte Cannabis-Plantage mit teilweise schon mannshohen Pflanzen gestoßen. Die Polizei beobachtete darauf das Areal und kam so einer 57-jährigen Frau aus Beilstein samt ihren Abnehmern auf die Spur. Ein Kunde, ein 31-jähriger Mann aus dem gleichen Ort, musste sich am Donnerstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Marbach wegen Handels mit Marihuana verantworten.

Laut Anklage kaufte der Immobilienmakler allein im Zeitraum November 2015 bis Februar 2016 mindestens neunmal bei der Frau für rund 2500 Euro an die 250  Gramm Marihuana. Das räumte der Angeklagte auch direkt ein und schilderte den Prozessbeteiligten wortreich, dass er in dieser Zeit täglich konsumiert habe und zudem auch in eine Spielsucht geraten sei. „Damals arbeitete ich für einen Bauträger, der, wie ich später feststellte, ein Betrüger war, und geriet selbst in Privatinsolvenz.“

Schon einige Zeit zuvor hatte er jedoch Probleme mit Drogen, die er bei einem Australienaufenthalt kennengelernt haben will. Mit der arbeitslosen Besitzerin der Plantage kam er demnach eines Tages beim Hunde-Spaziergang ins Gespräch, bald traf man sich auch zum Pokerspielen. Die gesamte Menge will er selbst konsumiert haben, gemeinsam mit der Lebensgefährtin und in geselligen Runden mit Freunden.

Die bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilte 57-Jährige machte dagegen nur widerwillig spärliche Angaben: „Ja, vielleicht hat der mal so ein Beutele für 20 Euro gekriegt. Was drin war, keine Ahnung, hab’ ich selbst geschenkt gekriegt.“ Ein Polizeibeamter bestätigte im Gerichtssaal, dass die Dame bereits bei ihrer Vernehmung aufbrausend und wenig kooperativ war.

Das Gericht folgte in seinem Urteil schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 31-Jährigen wegen unerlaubten Erwerbs von Drogen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Es lasse sich nicht mehr genau sagen, in welchem Umfang der Angeklagte Handel getrieben habe. Die ausgewerteten Chatprotokolle sowie der Ankauf an drei Tagen hintereinander von rund 65 Gramm Haschisch sprächen jedoch dafür.

„Sie haben über einen langen Zeitraum regelmäßig Straftaten begangen, die keine Kavaliersdelikte sind“, urteilte die Vorsitzende Richterin Ursula Ziegler-Göller und erlegte dem empörten Mann noch 120 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie sechs Drogenscreenings auf. Letztere dienen zum Nachweis, ob er in der Bewährungszeit von drei Jahren ‚clean’ bleibt. Als Verurteilter hat er zudem auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.