Markus Koschitzky hält auf seinem Hof in Klingen derzeit 18 Wasserbüffel. Foto: privat

Vor rund fünf Monaten hat das Landratsamt in Heilbronn dem Züchter Markus Koschitzky die Haltung seiner Wasserbüffel verboten. Doch das Verwaltungsgericht hat nun dem Eilantrag von Koschitzky stattgegeben. Seine Tiere dürfen vorerst bleiben.

Beilstein-Klingen - Rund fünf Monate liegt es zurück, dass das Landratsamt in Heilbronn dem Züchter Markus Koschitzky verboten hat, in Beilstein Wasserbüffel zu halten. Die damalige Anordnung: Die Tiere müssen umgehend von allen Weideflächen des Hofs entfernt werden, da die Freilandhaltung wegen fehlender Genehmigungen zu Natur-, Wasser- und Tierschutz baurechtswidrig sei. Der Tierbesitzer ließ das nicht so einfach auf sich sitzen und legte Widerspruch ein. Nun ein erster Teilerfolg für Markus Koschitzky: Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat einem entsprechenden Eilantrag von ihm stattgegeben. Die Wasserbüffel dürfen also vorerst auf den sich im Wasser- und Landschaftsschutzgebiet befindenden Flächen bleiben, die Nutzungsuntersagung ist hingegen rechtswidrig.

Den Beschluss begründet das Verwaltungsgericht Stuttgart in einer Pressemitteilung damit, dass das vom Landratsamt mit sofortiger Wirkung ausgesprochene Verbot für den Betrieb „existenzvernichtend“ sei. Denn Markus Koschitzky verfügt über keine alternativen Flächen, auf die die Tiere ausweichen könnten. Die Wasserbüffel hätten also entweder verkauft oder geschlachtet werden müssen – für den Betrieb von Bio-Landwirt Markus Koschitzky im Beilsteiner Weiler Klingen hätte das wohl das Aus bedeutet. In Anbetracht dieser gravierenden Auswirkungen habe das Landratsamt die „gesetzlichen Grenzen des Ermessens nicht eingehalten“, so die Meinung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts.

Eine endgültige Entscheidung in der Frage, ob die Tiere künftig gehalten werden dürfen, ist damit aber noch nicht gefallen. Diese liegt in der Hand des Regierungspräsidiums, bei dem der Widerspruch von Markus Koschitzky behandelt wird. „Das gewonnene Eilverfahren hat aber die Rechte des Antragstellers gestärkt“, sagt die Vorsitzende Richterin, Ulrike Zeitler, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts.

Bis das endgültige Widerspruchsverfahren zu Ende ist, dürfen die derzeit 18 Wasserbüffel des Betriebs also bleiben. „Darüber, wann die Entscheidung fallen wird, haben wir keine Informationen“, sagt Markus Koschitzky, den der Beschluss vom Verwaltungsgericht natürlich positiv stimmt: „Meine Anwältin vom Bauernverband und ich sind mehr als optimistisch, dass wir Recht bekommen werden. Wir sind uns sogar sicher, auch wenn es vielleicht die eine oder andere Auflage geben wird.“

Wie eine solche Auflage aussehen könnte, darauf ist das Verwaltungsgericht in seinen Ausführungen zum Eilantragsbeschluss bereits eingegangen. So wäre es laut Pressemitteilung das richtige Vorgehen des Heilbronner Landratsamts gewesen, die Tierhaltung nicht sofort auf allen Weideflächen zu untersagen, sondern „mildere Mittel in Erwägung zu ziehen“. In Betracht käme dabei etwa, die Nutzungsuntersagung nur für die Flächen auszusprechen, die eine Beweidung aus „wasserrechtlicher Sicht“ nicht möglich mache. „So haben wir bewusst eine Hintertür offengelassen“, sagt Ulrike Zeitler vom Verwaltungsgericht.

Der Tierzüchter jedenfalls blickt gut gestimmt in die Zukunft: „Wir werden auf jeden Fall voll weitermachen, der Verkauf läuft derzeit gut. Ich mache ja nichts falsch und will mich nicht einschüchtern lassen.“