Foto: Patricia Sigerist

Die Bestattungsarbeiten auf dem Beilsteiner Friedhof sind neu vergeben worden. Zuvor hatten die Stadträte angeregt über Angebote von Unternehmen diskutiert.

Beilstein - D

ie Vergabe der Bestattungsarbeiten auf den Friedhöfen ging im Gemeinderat nicht mit der zu erwartenden Grabesruhe einher. Das Bestattungsinstitut Pfizenmayer, das lange Jahre die Arbeiten übernommen hatte, hatte den Vertrag gekündigt, da man altershalber die Arbeiten nicht mehr übernehmen könne.

Bei der Ausschreibung wurden fünf Firmen angefragt, von denen lediglich zwei ein Angebot abgaben. Die Ergebnisse seien nicht öffentlich zu machen, so Bürgermeister Patrick Holl. Im Verlauf der angeregten Diskussion wurde jedoch deutlich, dass der Ignatia Bestattungsdienst und Bestattungen Rau im Rennen waren. Beide Firmen haben ihren Sitz in Oberstenfeld, wobei das Unternehmen Ignatia auch eine Filiale in Beilstein habe und daher hier einen Teil der Gewerbesteuer zahlen wird, so Holl auf Nachfrage seitens des Gremiums.

Thomas Janotta (FWV) bezeichnete das günstigere Angebot von Ignatia als „nicht seriös“, weil die Unterschiede in den angegebenen Zahlen sehr markant seien. Die Preissprünge könnten daher rühren, so Kämmerer Werner Waldenberger, dass das eine Unternehmen den Grabaushub mit eigenen Maschinen vornehme, das andere dafür Subunternehmer beauftragen müsse. Was die Gegenüberstellung der Angebote anbelangt, bemängelte Oliver Kämpf (CDU) die schlechte Vergleichbarkeit der Zahlen. Man müsse erkennen, ob die angebotenen Leistungen vergleichbar seien. Ursula Fein (FDP) wollte nicht einsehen, dass man dem Bestattungsunternehmen Rau nicht den Zuschlag geben könne. Inhaberin Magdalene Rau sei eine Mitarbeiterin des bisherigen Bestatters Pfizenmayer gewesen und habe daher besondere Kenntnisse. Es gebe aber keine Partnerschaft der beiden Institute, so die Auskunft bei Pfizenmayer. Bürgermeister Holl erklärte die Modalitäten einer öffentlichen Vergabe, bei der man gezwungen sei, immer den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu wählen, zumal ja im Bestattungswesen eine hundertprozentige Kostendeckung anzustreben sei. Der Vertrag beziehe sich aber nur auf den Grabaushub. „Für alle anderen Arbeiten, an der Leiche sozusagen, können Sie Ihren Bestatter frei wählen.“