Das Wochenendhausgebiet „Wanne“ Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Die erste Auslegungs-Runde im Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Wanne“ ergibt verschiedene Änderungen.

Beilstein - Wer sich also an Vorgaben hält, hat es versäumt sein Grundstück nun finanziell aufzuwerten?“ Mit klaren Worten hat Dietmar Rupp (FWV) die große Änderung im Entwurf des Bebauungsplans für das Wochenendgebiet „Wanne“ zusammengefasst. Der ist am Dienstag mitsamt Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie einiger Anwohner im Gemeinderat gelandet. Das Gebiet hatte sich über viele Jahre hinweg „wild“ entwickelt – die Verwaltung will dem nun aber einen Riegel vorschieben, betonte Bürgermeister Patrick Holl: „Wir wollen ganz klar auf lange Sicht wieder hin zum Wochenendhaus-Charakter.“

Der sieht auch vor, dass es im Gebiet eben keine dauerhafte Wohnnutzung gibt. Genau die liegt aber nach aktuellem Stand in einigen Fällen vor, „und die Betroffenen werden wir ja nicht auf die Straße setzen“. Doch diese „Rückbesinnung“ könnte nun länger dauern als gedacht, denn bislang war die Verwaltung davon ausgegangen, dass das dauerhafte Wohnrecht mit der Person verknüpft ist und bei einem Verkauf oder deren Tod erlischt. Das ist aber nicht der Fall, wie Rechtsanwalt Helmut Schuster von der Kanzlei Eisenmann, Wahle, Birk & Weidner nun erörterte: „Das Gebiet gilt als Innenbereich und die Eigentümer haben somit einen passiven Bestandsschutz.“ Das heißt konkret, dass solange das Gebäude auf dem Grundstück steht, auch dasselbe Recht für die Nutzung gilt – selbst bei einem Verkauf oder Erbe würde dort also ein dauerhaftes Wohnrecht gelten: „Es wurde nicht rechtzeitig eingeschritten.“ Auch eine Generalsanierung hebt dieses Recht nicht auf, führte der Anwalt aus: „Außer die Statik des Gesamtgebäudes oder tragende Teile sind betroffen.“

Alternativen gebe es nicht, so Schuster auf Nachfrage von Oliver Muth (FWV): „Außer weiter ohne Bebauungsplan zu agieren oder die ‚Wanne’ zum reinen Wohngebiet zu machen.“ Letzteres hätte viele Folgen, etwa in Sachen Erschließung.

Die Regelung des Wohnrechts sei auch für viele Bewohner der „Wanne“ ein großes Anliegen gewesen, betonte Holl mit Blick auf die eingegangenen Stellungnahmen. 21 Privatparteien vertreten durch die Rechtsanwältin Marika Gratzel hatten gegen den reduzierten Bestandsschutz wie ursprünglich vorgesehen Einspruch geltend gemacht. Die vorgesehene Korrektur bringe „hoffentlich auch den Vorteil, dass die Betreffenden eventuell Abstand von einer Klage nehmen“, so der Schultes. Eine zweite Auslegung des Bebauungsplans könnte hierüber schon Aufschluss geben.

Der Bestandsschutz ist nicht der einzige Wunsch der Bewohner, der Eingang in den Bebauungsplan findet. Einer dreht sich um die Maximalgröße von Nebenanlagen, die von 20 auf 30 Kubikmeter steigen soll, um Geräte zur Grünpflege unterzubringen. Dieser Änderung der Vorgaben stimmte der Gemeinderat zu. Eine Kopplung daran, dass mit steigender Fläche auch mehrere Nebenanlagen erlaubt sind, erteilten die Räte dagegen eine Absage. „Eine doppelt so große Wiese geht ja nicht auch mit doppelt so vielen Maschinen einher“, begründete etwa Oliver Kämpf (CDU) sein Votum.

Aber nicht nur die Eigentümer, sondern auch das Landratsamt Heilbronn hat noch Verbesserungsbedarf gesehen: „Im Gebiet befinden sich geschützte Biotope, die auch auf private Grundstücke ausstrahlen.“ Die Verwaltung hat darauf reagiert, indem die Grundstücke, die erkennbar nicht als ein Wochenendgrundstück genutzt werden, aus dem Plangebiet ausscheiden. Flächen, bei denen dies nicht möglich ist, wurden in ihrer Nutzung als Flächen gesichert, „in denen der Bewuchs zu erhalten und eine bauliche Nutzung nicht zulässig ist“, so die offizielle Antwort der Verwaltung.