Die Polizisten haben sich von dem Kontrollierten einiges anhören müssen. Foto: dpa

Bei einer Verkehrskontrolle ist ein 35-Jähriger ausfällig geworden. Nun muss er mit einer Anzeige wegen Beleidigung rechnen.

Asperg - Bei einer Verkehrskontrolle hat ein 35-Jähriger sich unflätig verhalten und muss nun mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung rechnen.

Zur Vorgeschichte: Seit 40 Jahre gilt in der Bundesrepublik die Anschnallpflicht. Damals sorgte diese Vorschrift für einen Aufschrei unter der Bevölkerung. Heute verläuft der Griff zum Sicherheitsgurt automatisch. „So sollte man meinen“, schreibt die Polizei in einer Pressemitteilung.

Bei einer Verkehrskontrolle in der Eglosheimer Straße in Asperg fiel der Beifahrer eines Opel auf, da er eben nicht angegurtet war. Daraufhin wurden der 39 Jahre alte Lenker, sein 35-jähriger Beifahrer und der Wagen einer Kontrolle unterzogen.

Als der Polizist dem 35-Jährigen die begangene Ordnungswidrigkeit vorhielt, entgegnete dieser, dass er der Anschnallpflicht nachkomme, wann er wolle. Während der gesamten Maßnahme spuckte der Mann unablässig auf den Boden, so dass ihn der Beamte aufforderte dies zu unterlassen. Daraufhin beleidigte der 35-Jährige sein Gegenüber, spuckte ihm vor die Füße und schrie den Polizisten an. Anschließend fuhren er und der 39-Jährige davon. Über die Anzeige wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit hinaus muss der 35-Jährige nun auch mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung rechnen.